Barrierefreie Websites – Wer ist gesetzlich verpflichtet und was bedeutet das konkret?
Stand: Juli 2025
Immer häufiger erhalten Unternehmen Hinweise, sie müssten ihre Website barrierefrei gestalten – angeblich „aus gesetzlicher Pflicht“.
Doch trifft das wirklich auf alle zu?
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen fundierten Überblick über die tatsächliche Rechtslage und beantwortet die wichtigsten Fragen verständlich und praxisnah.
Zudem erfahren Sie, was barrierefreies Webdesign überhaupt bedeutet – und wann es sinnvoll oder sogar vorgeschrieben ist.
🔍 Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Websites für alle Menschen zugänglich und bedienbar sind – auch für Menschen mit Einschränkungen in Sehen, Hören, Bewegung oder kognitiven Fähigkeiten. Die Basis hierfür bilden die sogenannten WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) in den Stufen A und AA.
📘 Gesetzliche Grundlagen: BFSG und EU-Richtlinie
In Deutschland gilt ab 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die europäische Richtlinie 2019/882/EU („European Accessibility Act“) in nationales Recht um.
Das Gesetz verpflichtet jedoch nicht alle Unternehmen, sondern richtet sich gezielt an Anbieter sogenannter „barrierefreiheitsrelevanter Produkte und Dienstleistungen“.
✅ Wer ist betroffen?
Sie müssen Ihre Website bis spätestens Juni 2025 barrierefrei gestalten, wenn:
- Ihr Unternehmen digitale Produkte oder Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit bereitstellt, etwa:
- Onlineshops
- E-Books, E-Reader oder Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen oder Zahlungsdienste
- Telekommunikationsdienste
- Und: Ihr Unternehmen nicht unter die KMU-Ausnahme fällt (weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. Jahresumsatz)
Für viele Selbstständige, Dienstleister, Agenturen oder Handwerksbetriebe besteht keine gesetzliche Pflicht. Viele Anbieter versuchen dennoch, mit dem Schlagwort „Pflicht zur barrierefreien Website“ zu verkaufen – ohne den Kontext korrekt zu erklären.
❓ Was gilt für kleine Unternehmen?
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind nach §3 Abs. 3 BFSG ausdrücklich von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen. Quelle: §3 BFSG
💡 Was bringt Barrierefreiheit trotzdem?
- Mehr Reichweite: Ihre Website wird von mehr Menschen verstanden und genutzt.
- Suchmaschinenfreundlich: Eine barrierearme Website hat Vorteile für SEO.
- Gutes Nutzererlebnis: Klare Struktur, lesbare Texte und intuitive Bedienung nützen allen.
📑 Technische Standards
Wenn Sie barrierefrei umsetzen möchten oder müssen, gelten folgende Standards:
- WCAG 2.1 in den Konformitätsstufen A und AA
- EN 301 549 als technische Norm der EU
🧭 Fazit: Pflicht? Vielleicht. Sinnvoll? In jedem Fall.
Barrierefreiheit ist kein Zwang für jeden, aber eine klare Chance für viele. Wenn Sie zur Zielgruppe des BFSG gehören, sollten Sie rechtzeitig handeln. Wenn nicht, kann es dennoch sinnvoll sein – z. B. zur Imagepflege oder besseren Usability.
🔗 Seriöse Quellen (Stand Juli 2025)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- EU Accessibility Act – Richtlinie 2019/882/EU
- WCAG 2.1 Richtlinien (W3C)
Fragen zur Barrierefreiheit oder zur eigenen Website?
Ich helfe Ihnen gerne weiter – mit klarem Blick auf Wirkung, Strategie und rechtliche Relevanz. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website betroffen ist, oder wenn Sie bestehende Inhalte gezielt verbessern möchten: Lassen Sie uns sprechen.
Jens Mueller
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Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung, sondern bietet eine faktenbasierte Orientierung für Unternehmer und Selbstständige in Deutschland.
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